Ordnungswidrigkeitenrecht
vom Bußgeld bis zum Fahrverbot
Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine leichte Verletzung von Gesetzen. Häufig sind einen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Verwaltungsvorschriften. Die Ordnungswidrigkeit wird nicht mit einer Strafe belegt, sondern beispielsweise mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet. Dadurch sollen Wiederholungsfälle vermieden werden. Bei Verstößen im Straßenverkehr können zudem Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot angeordnet werden. Dieses darf nicht länger als drei Monate sein.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtanwalt Benedict Martin berät Sie zum Thema Ordnungswidrigkeitenrecht, prüft Bußgeldbescheide und verteidigt Sie. Dabei ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Nur so können die vorgegebenen Einspruchsfristen eingehalten werden. Im Falle einer nicht gezahlten Geldbuße kann Ihnen beispielsweise eine Erzwingungshaft drohen. Begehen Sie wiederholt Ordnungswidrigkeiten, kann dies zudem als Straftat gewertet werden.
Wir informieren Sie zu Themen wie:
- Anhörungsbogen
- Bußgeldbescheid
- Einspruch
- Fahrverbot
- Recht auf Akteneinsicht
- Rechtsbeschwerde