ERBRECHT

vom Testament bis zur Erbengemeinschaft

Das Erbrecht regelt alle rechtlichen Angelegenheiten rund um ein Erbe. In Deutschland ist das Recht, Eigentum zu erben und nach dem Tod zu vererben, fest im Grundgesetz verankert. Zudem umfasst das Erbrecht alle Rechtsnormen, die nach dem Tod des Erblassers den Übergang seines Besitzes auf den oder die Erben regeln.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie als Erblasser gerne dabei, Ihren letzten Willen aufzusetzen, oder hilft Ihnen als Erbe dabei, Ihre Ansprüche zu identifizieren und zu erfüllen. Zudem beraten unsere Anwälte Sie zu wichtigen Themen wie Erbschaftssteuer oder Patientenverfügungen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die folgenden Bereiche:

  • Anfechten eines Testaments
  • Annehmen oder Ausschlagen eines Erbes
  • Anspruch auf einen Pflichtteil
  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftsverkauf
  • Erbverträge
  • Erbverzicht und Erbunwürdigkeit
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Gesetzliches Erbrecht der Ehepartner und Verwandten
  • Internationales Erbrecht
  • Schenkungen
  • Schenkungssteuer
  • Testament
  • Testamentseröffnung und Testamentsvollstreckung
  • Testamentarische Anordnungen (beispielsweise Enterbung, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsverbot oder testamentarische Bedingungen)
  • Vermögensvorsorge zu Lebzeiten
  • Vorsorgevollmacht
Unser Experte hilft Ihnen gerne weiter!