Privates Baurecht
vom Bauvertrag bis zum Nachbarrecht
Das private Baurecht regelt die rechtlich relevanten Aspekte eines privaten Bauprojekts. Hier entstehen häufig Konflikte zwischen dem Auftraggeber des Baus und den mit der Planung und Umsetzung beauftragten Unternehmen oder Handwerkern.
Wir beraten und unterstützen beide Seiten. Profitieren Sie von unserer fachlichen Kompetenz in diesen Bereichen:
Grundlage eines privaten Bauprojekts sind gesetzliche Regelungen, jedoch können bei gegenseitigem Einverständnis mit einem Vertrag Abweichungen davon festgelegt werden. Auch Rechtsquellen wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Unternehmen können die Planung und Durchführung eines Bauvorhabens beeinflussen. Daher ist es zu empfehlen, bereits in der Planungsphase und vor Vortragsschluss einen Anwalt für privates Baurecht zu Rate zu ziehen. Wir erklären Ihnen gerne alle relevanten rechtlichen Rahmen und beraten Sie zu Verträgen.
- Aufsetzen und Prüfen eines Bau- und Werkvertrags
- Mängel der Bauleistung
- Nachträge im Vertrag
- Pflichten von Unternehmern und Handwerkern
- Privates Nachbarrecht
- Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht
- Vertragskündigung