Ernst Stephan Kelter
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schon zu Zeiten seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität zu Köln konnte Rechtsanwalt Kelter im Jahre 2000 für eine Mitarbeit in der Kanzlei gewonnen werden. Nach Leistung des Referendardienstes im Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist er seit dem Jahr 2003 zur Anwaltschaft zugelassen.
Im Jahr 2008 hat der Vorstand der Rechstanwaltskammer Köln ihm gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Daneben befasst er sich schwerpunktmäßig mit allen Angelegenheiten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Als Dozent an der Jagdschule Köln und ehrenamtliches Mitglied in Vorständen und Verwaltungsräten gemeinnütziger Vereine und Verbände nimmt er zudem am aktuellen rechtspolitischen Diskurs teil.
In diesem Sinne versteht er auch seine Mitgliedschaft im Leverkusener, Kölner und Deutschen Anwaltverein.
Gemeinsam mit Rechtsanwältin Wittenstein und Rechtsanwalt Martin ist er geschäftsführender Partner der Kanzlei.