Reiserecht
von der Reiseversicherung bis zum Schadensersatz
Unter dem Begriff Reiserecht werden mehrere Teilbereiche zusammengefasst, die auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen: Deutsches Recht regelt vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag über das Bürgerliche Gesetzbuch. Europäische Vorschriften umfassen beispielsweise die Pauschalreise-Richtlinie, die Fluggastverordnung und die Informationspflicht der Reiseveranstalter. Abschließend spielen auch internationale Vereinbarungen und Verträge wie das Montrealer Übereinkommen zum Flugverkehr eine wichtige Rolle im Reiserecht. Unterschieden wird zwischen Pauschal- und Individualreisen.
Bei einer Individualreise planen und buchen Sie einzelne Leistungen wie Flüge und Hotel bei verschiedenen Anbietern und haben daher mehrere Vertragspartner. Bei einer Pauschalreise schließen Sie einen Reisevertrag über mindestens zwei Hauptleistungen mit einem Reiseveranstalter ab. Mögliche Konflikte werden zwischen den jeweiligen Vertragspartnern ausgehandelt.
- Flugverspätung
- Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Reisebüros
- Kündigung des Reisevertrags
- Preisminderung und Schadensersatz
- Reisevermittlungsrecht
- Reiserücktrittsversicherung
- Reisevertragsrecht
- Rücktritt vor Beginn der Reise / Stornokosten
- Überbuchung oder Annullierung von Zügen und Flügen
- Wettbewerbsrecht