KAUFRECHT
alles vom Kaufvertrag bis zur Garantie
Zentraler Gegenstand des Kaufrechts ist ein Kaufvertrag, der zwischen zwei Parteien abgeschlossen werden kann. Er legt die Bedingungen fest, zu denen ein beweglicher oder unbeweglicher Gegenstand, ein Tier, eine Rechtsgesamtheit oder Rechte verkauft werden. Besonders für große und teure Anschaffungen wie Autos ist es sinnvoll, einen Kaufvertrag
aufzusetzen, auch wenn es dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt. Jedoch sichern sich Käufer und Verkäufer damit ab und können die Transaktion unter genau definierten Bedingungen durchführen. Wir beraten und unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer und helfen Ihnen bei folgenden Themen:
- Anfechten eines Kaufvertrags
- Aufsetzen eines Kaufvertrags
- Durchsetzen der Pflichten des Verkäufers (unter anderem Lieferung mangelfreier Ware und termingerechte Lieferung)
- Durchsetzen der Pflichten des Käufers (beispielsweise fristgerechte Zahlung des vereinbarten Preises)
- Garantieleistung
- Haustürkäufe
- Fernabsatzverträge (zum Beispiel über Internet oder Telefon abgeschlossen)
Bei einigen Kaufverträgen gibt es gesetzliche Vorschriften, mit denen sich unsere Anwälte ebenfalls auskennen. Eine notarielle Beurkundung ist beispielsweise nötig beim Kauf von:
- Immobilien
- Anteilen an einer GmbH
- Erbschaften