Vertragsrecht

alles von den AGB bis zur Vertragserstellung

Das Vertragsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen für Verträge, die zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen geschlossen werden. Das trifft auf viele Bereichen zu: Es gibt zum Beispiel Arbeits-, Kauf- oder Eheverträge. Das Vertragsrecht deckt den Vertragsabschluss ab sowie dessen Folgen und Wirkungen. In vielen Bereichen gibt es keine Formvorgaben für Verträge.

Trotzdem sollten Sie sich bereits vor dem Vertragsschluss anwaltliche Unterstützung suchen, besonders wenn Sie mit einem Vertrag eine große finanzielle oder zeitliche Verpflichtung eingehen wollen. Auch bei Konflikten in Bezug auf bereits geschlossene Verträge helfen wir Ihnen gerne.

Wir bieten unter anderem rechtliche Unterstützung bei folgenden Themen im Bereich Vertragsrecht:

  • AGB-Recht (Prüfung der Rechtswirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Anfechten eines Vertrags
  • Aufsetzen eines Vertrags
  • Entwurf von Verträgen
  • Kaufen, Mieten und Leasen
  • Prüfen eines Vertrags
  • Rechte bei der mangelhaften Erfüllung eines Vertrags
  • Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien
  • Rücktritt von einem Vertrag