HandelsRecht & Gesellschaftsrecht
von der Gründung bis zur Liquidation
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Bestandteil des Privatrechts. Dabei gilt das Handelsrecht in erster Linie für Kaufleute sowie für Industrie und Handwerk, während das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Belange von Personen- und Kapitalgesellschaften regelt. Das Gesellschaftsrecht umfasst zudem das Umwandlungs- und Konzernrecht bei der Fusion von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen.
Beide Rechtsbereiche überschneiden sich auf vielen Ebenen und haben zudem verschiedene Bezüge zu anderen Rechtsgebieten. Deshalb sollten Sie sich an einen unserer erfahrenen Anwälte wenden.
Wir beraten und betreuen Sie im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht unter anderem zu diesen Themen:
- Ausscheiden eines Gesellschafters (mit Bezug zum Erb- und Familienrecht)
- Besonderheiten des Handelsrechts (z.B. Handelskauf oder Vertragsabschluss durch Schweigen)
- Bilanz- und Steuerrecht
- Einträge in das Handelsregister
- Firmengründung
- Handelsgeschäfte (Rechtsgeschäfte eines Handelsgewerbes)
- Handelskauf
- Internationales Kaufrecht (vor allem UN-Kaufrecht)
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Kartellrecht
- Konzernrecht
- Personen- und Kapitalgesellschaften
- Umwandlungsrecht
Unser Experte hilft Ihnen gerne weiter!