ARBEITSRECHT
vom Vertrag bis zum Betriebsrat
Das Arbeitsrecht regelt die unselbstständige und abhängige Erwerbstätigkeit und ist unterteilt in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Sie in beiden Bereichen. Das Individualarbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Angelegenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Ein zentraler Aspekt ist dabei der Arbeitsvertrag. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft das Verhältnis von Betriebsrat,
Personalrat und Gewerkschaften zu Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden. Da das Arbeitsrecht in zahlreichen Rechtsquellen wie Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen behandelt wird und es keine einheitliche Kodifikation gibt, ist eine Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Anwalt besonders zu empfehlen. Wir unterstützen Sie gern bei den folgenden Themen:
- Abmahnungen
- Abfindungen
- Arbeitnehmerschutz (Gesundheitsschutz und
Vermeiden von Unfällen am Arbeitsplatz) - Arbeitsverträge
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Betriebs- und Personalrat
- Kündigung und sonstige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Leistungsstörungen auf Seiten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Mitbestimmung im Unternehmen und im Aufsichtsrat
- Sonderregelungen im öffentlichen Dienst
- Tarifvertragsrecht