Benedict Martin
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Benedict Martin ist Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit 2015 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuvor studierte Rechtsanwalt Martin an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln und schloss das Studium der Rechtswissenschaften im Jahr 2013 mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich ab.
Im Anschluss daran absolvierte er den zweijährigen Referendardienst mit Stationen beim Amtsgericht Köln, bei der Staatsanwaltschaft Köln und der Rechtsanwaltskammer Köln. Sodann war er als Referendar in unserem Hause tätig. Dabei beschäftigte er sich bereits intensiv mit der Bearbeitung der hiesigen sozial- und verwaltungsrechtlichen Mandante.
Schon während seines Referendariats hat Rechtsanwalt Martin den Fachanwaltslehrgang Sozialrecht erfolgreich abgeschlossen. Nach dreijähriger Zulassung und hinreichend praktischer Erfahrung hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2018 gestattet, den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.
Nach weiteren Fortbildungslehrgängen und praktischer Mandantsbearbeitung hat ihm die Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2019 den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und im Jahr 2026 den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen.
Rechtsanwalt Martin ist Mitglied des Deutschen Anwaltverein (DAV), der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht. Ferner gehört er dem Kölner und dem Leverkusener Anwaltverein an.
Im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements berät er auch gemeinnützige Vereine und Verbände.
Gemeinsam mit Rechtsanwältin Wittenstein und Rechtsanwalt Kelter ist er geschäftsführender Partner der Kanzlei.
